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   BSG - B 8 SO 17/13 R   

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BSG - B 8 SO 17/13 R (https://dejure.org/9999,57176)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20

    Verzinsung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld

    Eine vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2014 (B 8 SO 17/13 R) betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Auf die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R - und Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 17/13 R - beide zitiert nach juris) kommt es damit nicht an, denn diese betrafen eine Überprüfung nach § 44 SGB X. Im Unterschied zu den Entscheidungen ist der Anspruch auf höhere Leistungen vorliegend auch nicht von Beginn an gegeben gewesen, sondern erst mit der Gutschrift der Lohnnachzahlung am 13.05.2016.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Dementsprechend sieht der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2013 (- L 20 SO 479/12 -, Breithaupt 2013, 1044 - Revision anhängig B 8 SO 17/13 R; vgl. ähnlich auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris) keinen Anlass, von der erläuterten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2017 - L 13 R 4827/16
    Das BSG hat aber bereits unter dem 17. November 1981 (9 RV 26/81, Juris) diese Frage entschieden und hält hieran fest (vgl. Terminbericht Nr. 64/14, B 8 SO 17/13 R).
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